Schritt 1
Verfahrensbeginn
Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen Grundstücke in das Projekt einbringen
Die Gemeinde Reckendorf übernimmt Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz und setzt auf dezentrale Stromerzeugung durch Solarenergie.
Reckendorf schafft dadurch regionale Wertschöpfung und neue Perspektiven für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Die Projektpartner Reckendorf und SÜDWERK setzen auf transparente Kommunikation, also zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Anmerkungen, wir sind stets offen für einen Bürgerdialog.
In Reckendorf wird tatsächlich bereits mehr als an vielen anderen Orten erneuerbare Energie erzeugt. Doch wieviel müsste es sein, damit Reckendorf wirklich klimaneutral wäre? Also, damit hier nicht nur der Hausstrom, sondern auch die Energie für Heizung, Mobilität, Lebensmittelerzeugung und alles, was man zum Leben braucht, erzeugt würde? Dazu ein paar Zahlen:
Der gesamte Energiebedarf je Einwohner beträgt in Bayern 41.750 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Auf Reckendorf mit 2.020 Einwohner/innen übertragen bedeutet das einen jährlichen Energiebedarf von 88.335.000 kWh. Also gut 85 Millionen Kilowattstunden.
Insgesamt werden in Reckendorf derzeit rund 941.340kWh, also knapp 1 Million Kilowattstunden Strom jährlich erneuerbar erzeugt.
Was spricht für einen Solarpark in Reckendorf?
Die Produktion von sauberem, nachhaltigen Strom. Es werden keinerlei Pestizide und Düngemittel in die Böden und damit ins Grundwasser gebracht und die Böden können sich langfristig regenerieren. Trotz der Solaranlage kann die Fläche landwirtschaftlich genutzt werden durch die Beweidung mit Schafen.
Durch das umfangreiche Service-Paket des Projektpartners SÜDWERK kann Reckendorf den maximalen Nutzen auch für die Bürger ziehen.
Reckendorf übernimmt außerdem Verantwortung für die Region im Kampf gegen den Klimawandel.
Gehören Photovoltaikanlagen nicht auf Dächer?
Unbedingt! Photovoltaikanlagen sollten definitiv zusätzlich auf Dächern angebracht werden. Allerdings reichen Dachflächen allein längst nicht aus, um die politisch gesteckten Ziele im Klimawandel zu erreichen.
Außerdem sind Anlagen auf dem Dach nach wie vor deutlich teurer, während Freiflächen fast oder ganz ohne Förderung auskommen, ist diese auf dem Dach noch notwendig. Auf Dachanlagen zu setzen heißt auch die Förderkosten und damit die Kosten der Energiewende zu erhöhen.
Damit die Energiewende gelingt und das Klima Aussicht auf Rettung hat, brauchen wir wissenschaftlichen Studien zufolge Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpotenzial von 850 Gigawatt. Doch es besteht lediglich ein Auf-Dach-Potenzial von 240 Gigawatt, von dem ein Sechstel bereits erschlossen ist. Fazit: Selbst wenn alle möglichen Dachflächen bebaut werden würden, fehlen noch 610 Gigawatt Leistung oder rund 4.800 Quadratkilometer Fläche. Diese Differenz kann derzeit nur mit Freiflächen-Solaranlagen gedeckt werden.
Tatsächlich ist die Fläche von 4.800 Quadratkilometern viel kleiner, als man zunächst denkt. Sie entspricht
1,3% der Gesamtfläche in Deutschland
2,9% der landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands
20% der Flächen, die schon heute für den Anbau von Energiepflanzen genutzt werden
Was passiert mit der Fläche konkret?
Für den Aufbau der Photovoltaikanlage werden fast ausschließlich sogenannte ‚Stahl-Rammfundamente‘ verwendet. Diese Pfosten bieten eine sichere, umweltschonende Verankerung und werden nach dem Betrieb rückstandsfrei und ohne Eintrag von Schadstoffen wieder entfernt. Wir setzen dabei ganz bewusst keine Dünnschichtmodule mit giftigem Tellurium oder Cadmium ein. Der Betrieb der Anlage ist praktisch emissionsfrei.
Die Fläche wird während des Betriebs von uns gepflegt (mähen, mulchen oder abweiden in Kooperation mit Schafhirten). Das Land wird aus Sicherheitsgründen eingezäunt, bietet aber trotzdem eine Rückzugsmöglichkeit für kleinere Säugetiere (wie zum Beispiel Hasen) oder Amphibien. Die Tiere können durch den Freibereich zwischen Zaun und Boden die Fläche weiterhin ungestört passieren. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden vor Ort können die bebauten Flächen unter anderem auch von Imkern durch das Anlegen von Bienenstöcken genutzt werden.
Nach der Betriebsdauer von mindestens 20 bis zu maximal 30 Jahren (der Vertrag kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden), wird die Anlage von uns vollständig und rückstandsfrei zurückgebaut.
In den Jahren des Betriebs erfolgt keine Düngung und kein Eintrag von Pestiziden. So steht nach dem Rückbau der Anlage ein bestens erholter Boden für die landwirtschaftliche Nutzung bereit.
Sind PV-Module recyclebar?
Ganz klar ja!
In einem Recyclingverfahren werden die Solarplatten in Ihre Einzelteile zerlegt, Glas, Aluminium, Silber, Silizium, Kunststoff und Kupfer getrennt und zum Teil zu neuen Solarpanels verarbeitet. Dank dieser Vorgänge wird Abfall vermieden und zugleich bei der Produktion von Modulen Energie eingespart.
Eine komplett recycelte Anlage kann eine Wiederverwertung von mehr als 90 Prozent der eingesetzten Materialien erbringen.
Wichtig zu wissen:
PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem in Betrieb genommen (PV Cycle).
Im Oktober 2015 trat in Deutschland das Gesetz über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Es klassifiziert PV-Module als Großgerät und regelt unter anderem Rücknahmepflichten.
Wie ist der Rückbau gesichert?
Zwischen der ReGe und den Grundstückseigentümern sowie zwischen der ReGe und der Gemeinde Reckendorf ist vertraglich verankert, dass in regelmäßigen Abständen die Rückbaukosten durch unabhängige bestellte und vereidigte Sachverständige festgestellt werden, ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen, den Preisen, den Kosten der Entfernung und den Erlösen aus der Materialverwertung nach jeweils aktuellem Kenntnisstand. Erfahrungsgemäß ist die Verwertung wirtschaftlich problemlos möglich, da die Werte der enthaltenen Rohstoffe signifikant über den Abbruchkosten liegen.
Da die Pflicht zur Entfernung der PVA zwischen der ReGe und der Gemeinde sowie zwischen der ReGe und den Grundstückseigentümern vertraglich verankert ist, ist es unmöglich, dass kein Ansprechpartner für den Rückbau mehr besteht. Selbst im Verkaufsfall gehen diese Verpflichtungen auf den neuen Eigentümer über. Durch die Weiterverpflichtung können gegebenenfalls gepflanzte Hecken nach Nutzungsende und Abbau der PVA ebenfalls entfernt werden. Dies ist nach den Regelungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgesehen.
Im Zuge der gängigen, regelmäßigen Pflege der Anpflanzungen sind Naturschutztatbestände, die einem Rückbau oder eine Entfernung der Hecken im Wege stehen könnten, ausgeschlossen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies in Einzelfällen nicht möglich ist, wird der Grundstückseigentümer hierfür entschädigt.
Wie kann ich finanziell profitieren?
Wir laden Sie ein unser Partner zu werden und an der Energiewende bei Ihnen vor Ort mitzuwirken. Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, als Anleger in eine Solaranlage mit neuester Technologie zu investieren und gleichzeitig unsere ökologische Zukunft aktiv mitzugestalten!
Die sichere und lukrative Kapitalanlage steht vorrangig jedem Bürger aus Reckendorf offen. Im zweiten Schritt bieten wir weitere freie Kontingente allen registrierten Interessenten zur Investition an.
Bei Interesse an einer finanziellen Beteiligung, füllen Sie bitte unverbindlich das Formular aus. Somit können wir Sie zeitnah über aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten bei Ihnen vor Ort informieren – und zeitgleich die Nachfrage an Bürgerbeteiligungen in Ihrer Gemeinde dokumentieren.
Verursachen die Bauarbeiten Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere an technischen Einrichtungen und wer kommt ggf. dafür auf?
Wir nehmen beim Bau größtmögliche Rücksicht auf die Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen und achten auf die Unversehrtheit bestehender Anlagen, die der Bewirtschaftung dienen, zum Beispiel auf Drainagen. Beim Bau einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (PVA) kommt kaum schweres Gerät zum Einsatz, da die Module auf Rammpfosten und nicht auf betonierten Fundamenten angebracht werden.
Bodenverdichtungen auf benachbarten Feldern sind praktisch auszuschließen, ebenso wie Beschädigungen etwa von Drainagesystemen oder bei der Verlegung von Erdkabeln. Wo sie unvermeidbar sind, werden sie unverzüglich repariert oder nach den gesetzlichen Bestimmungen entschädigt.
Beeinträchtigt die Freiflächen-PVA die Bewirtschaftung benachbarter landwirtschaftlicher Flächen?
Pflanzabstände und Pflanzhöhen werden strikt nach Vorgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften umgesetzt. Eine Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken ist daher insoweit ausgeschlossen. Die Umzäunung der PVA erfolgt strikt nach den Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen, stets mindestens einen Meter von der Grundstücksgrenze eingerückt. Folglich ist die Bewirtschaftung der Nachbarflächen im Rahmen der guten fachlichen Praxis ohne weiteres möglich.
Beeinträchtigt die Bewirtschaftung benachbarter landwirtschaftlicher Flächen die PVA?
Die übliche Entwicklung von Staub oder sonstiger Emissionen, die durch die ordentliche Bewirtschaftung benachbarter landwirtschaftlich genutzter Flächen entstehen, wird vom Betreiber der PVA hingenommen. Es entstehen keine Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz gegen die Bewirtschafter der angrenzenden Flächen.
Müssen Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Flächen die Verlegung von Kabeln dulden?
Eine Kabelverlegung erfolgt nur auf Grundstücken von Eigentümern, die der Kabelverlegung zugestimmt haben sowie auf öffentlichen Flächen, Wegen und Straßen. Es wird dabei darauf geachtet, dass die Kabelverlegung nur unterirdisch erfolgt und etwaige Schäden bei dem Bau sofort wiederhergestellt und beseitigt werden. Eine Kabelverlegung gegen den Willen des Grundstückseigentümers ist rechtlich unzulässig.
Was passiert, wenn an Flurwegen und Gemeindestraßen PVA-baubedingte Schäden entstehen?
Die bauzeitlichen Nutzungen der Wege werden präzise dokumentiert. Sie werden zunächst durch die Gesellschaft vor Baubeginn gemeinsam mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Baunach aufgenommen. Nach dem Ende der Bauarbeiten wird der Zustand der Wege erneut gemeinsam festgestellt, etwaige baubedingte Schäden werden dokumentiert.
Schäden werden auf Kosten der für den Bau bzw. den Betrieb der PVA Verantwortlichen beseitigt. Es sind daher keine Umlagen auf Anlieger oder Jagdgenossenschaften zu erwarten. Im Übrigen ist festzuhalten, dass ein landwirtschaftliches Gespann deutlich schwerer ist als ein LKW, der für die Anlieferung von Bauteilen anfahren muss. Dies gilt erst recht für Fahrzeuge, die bei der Unterhaltung der PVA zum Einsatz kommen.
Gehen von einer PVA lästige Licht- oder Blendeffekte aus?
Wir verwenden im gesamten Verfahren zum Bau einer PVA erhebliche Energie auf den Ausschluss von Beeinträchtigungen der Sicherheit sowie unangenehmer Beeinträchtigungen der Lebensqualität im Umfeld unserer PVA. Bereits bei der Standortauswahl ziehen wir softwaregestützt nur Flächen in Erwägung, die keine unzumutbaren Sichtbeziehungen zur Wohnbebauung erwarten lassen.
Im weiteren Verfahren stellt ein unabhängig bestellter und vereidigter Sachverständiger für jede einzelne PVA fest, ob sich die von ihr ausgehenden Licht- und Blendeffekte im Rahmen der Vorgaben des Emissionsschutzrechts bewegen. Daher sind in jedem Fall unzulässige Blendeinwirkungen auf Wohnbebauung, Straßenverkehr sowie Bahn- und Flugverkehr ausgeschlossen. Vereinzelte Reflexblendungen, die ein sich bewegender Beobachter für einen kurzen Moment wahrnimmt, sind nicht problematisch.
Wie steht es mit einer Bejagung und Wildschäden?
Die umzäunten Flächen gelten nach dem Bayerischen Jagdgesetz als befriedete Flächen und fallen folglich aus dem Jagdbezirk heraus.
Die aufgelockerte Bebauung und Platzierung der einzelnen Teilfelder ermöglicht grundsätzlich eine Bejagbarkeit der einzelnen Jagdbögen. Jedoch werden die Einschränkungen insbesondere im Hinblick auf Schussfelder und mögliche erhöhte Wildschäden berücksichtigt. Daher verpflichtet sich der Betreiber, die Jagdschäden, die signifikant über dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre liegen, auf Nachweis zu entschädigen.
Darf man gute Ackerböden für Photovoltaik „verschwenden“?
Wo immer es möglich ist, wählen wir für den Bau von PVA unter mehreren geeigneten Flächen diejenigen aus, die die geringste Bodengüte aufweisen.
Da der Bau von PVA von vielen Faktoren abhängt – unter anderem von der Sonneneinstrahlung, der Erschließbarkeit und der Einsehbarkeit – ist es jedoch nicht immer möglich, insbesondere in Regionen mit weit überwiegend qualitativ hochwertigen Böden, lediglich dort PVA zu errichten, wo sich Flächen mit schlechter Bodenbonität befinden. Letztlich können PVA auch nur dort errichtet werden, wo eine Fläche für eben diesen Zweck vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wird.
Wollte man auf bestimmten Böden ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung gestatten, so müsste im Umkehrschluss ein Landwirt, dessen Acker eine besonders hohe Bodengüte aufweist, gesetzlich gezwungen werden, diesen Acker zu bewirtschaften. Ein solcher Zwang ist jedoch mit wesentlichen Grundsätzen der deutschen und europäischen Rechtsordnung unvereinbar und nach unserer Auffassung in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung auch nicht wünschenswert.
Es obliegt der Entscheidungsgewalt der Gesellschaft, wie in Deutschland Energie erzeugt wird, und die Gesellschaft hat diese Entscheidung zugunsten der Energiewende gefällt. Sie bedeutet, dass nachhaltige Energieerzeugung aus regenerativen Quellen an die Stelle der Nutzung von Öl, Kohle und Gas tritt. Nur so kann der Klimawandel und das durch ihn ausgelöste, vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen bekämpft werden. Nur so kann Deutschland unabhängig von Drittländern werden, deren Erlöse aus dem Export von Öl und Gas unter fragwürdigen Bedingungen zustande kommen und oft dazu dienen, unsere Freiheit zu bedrohen. Und nur so können wir künftigen Generationen eine lebenswerte Zukunft ermöglichen.
Selbstverständlich bekennen auch wir uns zum Vorrang regionaler Lebensmittelerzeugung. Hier ist bei näherer Betrachtung jedoch kein Konflikt zur Nutzung regenerativ gewonnener Energie auf Ackerflächen zu erkennen.
Vorneweg: Die angebliche Bindung von Kohlendioxid durch landwirtschaftliche Nutzung – vorgebracht wurden 9 Tonnen für einen Hektar Weizen – lassen wir hier unberücksichtigt, weil sie schlichtweg Unsinn ist. Das von Nutzpflanzen gebundene Kohlendioxid wird nämlich vollständig bei Ernte, Transport, Verarbeitung und Verbrauch wieder freigesetzt.
Relevant ist aber, dass auf einem Hektar PVA jährlich über eine Million Kilowattstunden sauberer Strom erzeugt und so rund 300 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Pro Hektar, jedes Jahr.
Relevant ist auch, dass Deutschland für ein Gelingen der Energiewende zwei Prozent der landwirtschaftlichen Flächen für die Erzeugung nachhaltiger Energie aus Wind und Sonne braucht. 98 Prozent bleiben für die Lebensmittelerzeugung erhalten.
Zugleich werden in Deutschland Jahr für Jahr 20 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Zudem werden große Mengen exportiert. Beispiel Rapsöl: Rund eine Million Tonnen Rapsöl fanden im vergangenen Jahr ihren Weg von deutschen Äckern ins Ausland. Das ist mehr als ein Viertel der Gesamtproduktion von 3,8 Millionen Tonnen. Beispiel Getreide: Als im vergangenen Jahr mit der Ukraine die „Kornkammer der Welt“ kriegsbedingt als Weizenlieferant ausfiel, konnte es sich Deutschland immer noch leisten, 6,2 Millionen Tonnen Weizen von deutschen Äckern ins Ausland zu exportieren.
Wägen wir also ab: Es geht darum, welche Welt wir unseren Kindern hinterlassen wollen. Und es geht darum, welche Wertschätzung wir der Natur und den mit ihr erzeugten Lebensmitteln entgegenbringen. Vor diesem Hintergrund halten wir den Entzug eines vergleichsweise geringen Anteils landwirtschaftlicher Nutzungsflächen für die Erzeugung nachhaltiger, unabhängiger Energie für vertretbar.
Welches finanzielle Risiko gibt es für die Gemeinde und ihre Bürger?
Betreiber der PVA ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gemeinde Reckendorf ist Gesellschafterin der GmbH, jegliches finanzielle Risiko der Gemeinde ist auf ihre Stammeinlage in Höhe von 26.000 Euro beschränkt. Der Fremdkapitalanteil dieser GmbH wird nicht in den Kommunalhaushalt eingerechnet. Dadurch ist gewährleistet, dass die PVA keinerlei Einfluss auf die Verschuldung der Gemeinde hat.
Die rechtliche Konstruktion wurde eingehend mit der Verwaltung und der Rechtsaufsicht abgestimmt.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch regionale Kreditinstitute auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsprognose, die nach Baugenehmigung erstellt wird. Das Planungsrisiko bis zur Baugenehmigung trägt vollständig die Firma SÜDWERK. Liegt die Baugenehmigung vor, wird diese dem Kreditinstitut vorgelegt, gemeinsam mit einem Geschäftsplan, der in der Zwischenzeit mit der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Baunach entwickelt worden ist.
Für die Errichtung der PVA in Reckendorf werden keine Fördergelder beantragt.
Es wird bisweilen behauptet, es handele sich in Reckendorf um eine unwirtschaftliche, da „zersplitterte“ Photovoltaikanlage. Eine Zersplitterung liegt nicht vor. In Wirklichkeit handelt es sich um mehrere Teilanlagen im Gemeindegebiet, die durch eine gemeinsame Netzanschlussinfrastruktur verbunden sind. Die Aufteilung der Anlage erfolgte auch deshalb, damit einzelne Gemeindeteile nicht überproportional durch die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage in Anspruch genommen werden. Und die Verbindung der gemeinsamen Netzinfrastruktur führt nicht zu signifikanten Mehrkosten, geschweige denn zu Mehrkosten, die die Wirtschaftlichkeit des Projekts in Frage stellen könnten.
Doch wie genau erwirtschaftet die Rege Erlöse und Unternehmensgewinne?
Die Rege vermarktet den Strom über das EEG bzw. über Direktvermarktungsvereinbarungen mit Stadtwerken und anderen Stromabnehmern. Hierbei wird ein Festpreis für bis zu 20 Jahre vereinbart, der einen wirtschaftlichen Betrieb der Gesellschaft sicherstellt. Die Vergütungen liegen derzeit zwischen 6 und 8 Cent pro Kilowattstunde, damit liegen wir deutlich über den Produktionskosten.
Welche wirtschaftlichen Vorteile hat dadurch die Gemeinde Reckendorf?
Wie geschildert, verdient die Gemeinde über Ihre Beteiligung an der ReGe an den Erlösen des durch die PVA erzeugten Stromes. Zusätzlich erhält die Gemeinde ab dem ersten Jahr und ab der ersten Kilowattstunde eine sogenannte Kommunalbeteiligung, die 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde beträgt. Nach derzeitigen Planungsstand fließen dem Gemeindehaushalt so rund 50.000 Euro pro Jahr zu, also etwa eine Million in den ersten 20 Jahren.
Erhält die Gemeinde Gewerbesteuer?
Ja. die Gemeinde Reckendorf kann mit 100% der Gewerbesteuereinnahmen rechnen, da die ReGe in Reckendorf angesiedelt ist und die Gemeinde selbst die Geschäftspolitik des Unternehmens mitbestimmt. Dadurch sind Steuersparmodelle ausgeschlossen. Der Löwenanteil der Gewerbesteuer fällt ab dem 10. Betriebsjahr an und beträgt erfahrungsgemäß rund 25.000 bis 30.000 Euro pro Jahr.
Wieso werden teilweise Trinkwasserschutzgebiete bebaut?
Nach dem Leitfaden des Landesamtes für Umwelt ist in der Schutzzone 2 und 3 eine Bebauung mit Freiland-Photovoltaik sogar zu begrüßen, da durch die unterbleibende intensive landwirtschaftliche Nutzung der Nitrateintrag in den Boden signifikant absinkt. Damit leistet die PVA einen Beitrag zum Wasserschutz.
PV-Module können durch Hagelschlag nicht ernsthaft beschädigt werden. Sie werden von den Herstellern mechanisch getestet und sind so konstruiert, dass selbst bei einer Beschädigung der Glasoberfläche keine Auswaschung von Schadstoffen erfolgen kann.
Wieso liegen Teilflächen der PVA im Landschaftsschutzgebiet?
Erneuerbare Energien, insbesondere Freiland-PVA stehen in der Regel nicht im Widerspruch zu den Schutzzwecken von Landschaftsschutzgebieten. Weil die Klima schonende Energieerzeugung ein öffentliches Interesse höchsten Ranges darstellt, werden Ausnahmegenehmigungen, Herausnahmen oder Änderungen nach Maßgabe der Landschaftsschutzgebietsverordnung unter sinnvoller Abwägung mit dem Landschaftsschutz grundsätzlich erteilt.
Bodendenkmäler werden durch die Errichtung und den Betrieb der PVA nicht tangiert. In Abstimmung mit der oberen und unteren Denkmalschutzbehörde werden gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz von Bodendenkmälern umgesetzt.
Können Schäden durch Regenwasserabfluss entstehen?
Die Versickerung und der Abfluss von Niederschlägen wird durch die PVA nicht beeinträchtigt. Durch die Befestigung der Module auf Rammpfosten, nicht auf Betonfundamenten, wird der Boden unter der PVA, Trafostation eingeschlossen, im Verhältnis zur Gesamtnutzungsfläche in einem Anteil von deutlich unter einem Prozent versiegelt. Da das auf der Moduloberfläche auftreffende und von dort ablaufende Wasser auf der reichlich dimensionierten Fläche zwischen den Modultischen auf den Boden auftrifft, kann es praktisch ungehindert versichern, bevor es sich sammeln kann.
Senden Sie uns eine Nachricht
Holen Sie sich Antworten
REGe GmbH
Bahnhofstraße 20
96182 Reckendorf
Telefon
(0)9572 – 88 690 80
E-Mail
post@reckendorf-energie.de
Umgeben von den Höhenzügen des Lußbergs mit Veitenstein auf der einen und des Kraibergrückens und der Zellberge auf der anderen Seite liegt unten im Baunachgrund Reckendorf. So grün unsere Umgebung ist, so gut sind wir vernetzt innerorts wie mit der Welt über die Datenleitungen ebenso wie die unseren Ort durchschneidende Bundesstraße B279 und zwei Bahnhalten an der Bahnlinie Bamberg- Ebern. Über die REGe machen wir uns gemeinsam mit unseren Bürgern nun daran, die Energiewende aktiv mitzugestalten, damit unsere Gemeinde Zukunft hat.
Für mehr Informationen über Reckendorf klicken Sie bitte hier.
Den Klimawandel werden wir nur verlangsamen, vielleicht aufhalten, wenn es uns gelingt, die bisherigen fossilen Energieträger durch Regenerative Energien zu ersetzen. Dies ist Aufgabe und Verpflichtung für uns alle. Wir wollen als Gemeinde unseren Beitrag dafür leisten. Dazu brauchen wir die Kenntnisse und das Knowhow eines erfahrenen Partners, der unsere Bürger und uns als Gemeinde in unseren Zielen unterstützt und fairer Partner ist. In Südwerk haben wir genau diesen Partner für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gefunden.
Erster Bürgermeister Reckendorf, Manfred Deinlein
Seit 2017 engagiert sich die SÜDWERK-Firmengruppe mit Sitz in Burgkunstadt für die Umsetzung der Energiewende. Mit Fokus auf die Konzeption, Planung und Umsetzung sowie den Betrieb von Freiland-Photovoltaikanlagen in Bayern arbeitet SÜDWERK in Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern, Landwirten, Banken und vor allem mit den Kommunen an der Erreichung der deutschen Klimaziele und schaffen die Grundlagen für kostengünstigen und sauberen Sonnenstrom.
Für mehr Informationen über SÜDWERK klicken Sie bitte hier.
Wir sind sehr dankbar mit der Gemeinde Reckendorf einen Partner gefunden zu haben, der offen ist in einem Joint Venture mit uns gegen den Klimawandel vorzugehen. Wir freuen uns auf eine sonnige gemeinsame Zukunft und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Geschäftsführer und Inhaber SÜDWERK, Manuel Zeller Bosse